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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Gültig für Geschäftskunden (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Buchhaltungs-, Reporting- und Controllingleistungen zwischen der Numbers Office & Accounting Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang und Tätigkeitsgrenzen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung, des betrieblichen Rechnungswesens, des Controllings sowie der Vorbereitung von Abschlüssen. Für den konkreten Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der jeweils erteilte Auftrag maßgebend.

Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Befugnisse eines geprüften Bilanzbuchhalters gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), insbesondere die Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle. Eine darüberhinausgehende Hilfeleistung in Steuersachen – insbesondere die Erstellung von Steuererklärungen, steuerliche Beratung oder die rechtsverbindliche Vertretung gegenüber Finanzbehörden – ist nicht Gegenstand der Beauftragung und bleibt Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Tätigkeit umfasst die Mitwirkung bei der Aufbereitung buchhalterischer Unterlagen und Auswertungen für Monats- und Jahresabschlüsse durch den beauftragten Steuerberater. Die abschließende Erstellung, Prüfung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses obliegt dem Steuerberater des Auftraggebers.

§ 3 Vertragsschluss und Vertragsarten

Verträge kommen durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Je nach Vereinbarung werden Leistungen entweder als laufendes Dauermandat (z.B. monatliche Buchhaltung) oder als projektbezogener Einzelauftrag (z.B. Interim Accounting, befristete Unterstützung) erbracht. Art, Laufzeit und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mängel in der Leistungserbringung, die auf eine unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung wahlweise als Pauschalvergütung, auf Stundenbasis oder als Tagessatz. Maßgeblich ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung getroffene Vereinbarung. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Bei Dauermandaten beträgt die ordentliche Kündigungsfrist, sofern nicht anders vereinbart, vier Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Projektbezogene Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. zum vereinbarten Endtermin.

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung sowie, soweit erforderlich, ein gesondert abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der für diesen Auftrag bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer unterhalten.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Hinweis: Diese Haftungsbegrenzung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B) und setzt voraus, dass im Schadensfall tatsächlich Versicherungsschutz besteht.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in München.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Cyberangriffe sowie Störungen der für die Auftragsdurchführung notwendigen IT-Infrastruktur) befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Leistung. Die betroffene Partei wird die andere Partei über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.

§ 12 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Auftragnehmers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem schadensverursachenden Ereignis.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der jeweiligen Einzelverträge bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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